Die Grundstücksentwässerung der Abwasserbetriebe Weserbergland AöR beschäftigt sich mit dem Ableiten von Abwasser, welches auf Grundstücken anfällt. Dieses können z.B. Wohngrundstücke, gewerblich bzw. industriell genutzte Grundstücke, Veranstaltungsorte, Campingplätze, Kleingartenanlagen, Wohnschiffe und weitere sein. Die Aufgaben umfassen sowohl die zentrale wie auch die dezentrale Abwasserentsorgung. Die zentrale Abwasserentsorgung erfolgt durch Ableitung in den öffentlichen Kanal. Die dezentrale Abwasserentsorgung wird betrieben mit Hilfe von Kleinkläranlagen, Sammelgruben und Sammelbehältern.

Grundstücksentwässerungsanlagen bestehen aus den Grundleitungen und dem Anschluss an den öffentlichen Kanal im Bereich der zentralen Abwasserentsorgung. Im dezentralen Bereich aus den Grundleitungen und der Sammelgrube/des Sammelbehälters bzw. der Kleinkläranlage bis hin zur Verbringung des geklärten Abwassers. Gemäß der Hamelner Entwässerungssatzung ist für den Bau und die Unterhaltung dieser Anlagen der Grundstückseigentümer verantwortlich. Sie ist entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen und zu betreiben.

Dieser Bereich umfaßt folgende Aufgaben:

  • Genehmigung der Entwässerungsanlage
  • Beratung bei der Planung und Neugestaltung von Entwässerungsanlagen
  • Begleitung während der Bauphase
  • Abnahme der Entwässerungsanlage, auch in Teilschritten