Kaufmännischer Bereich der Abwasserbetriebe
Im kaufmännischen Bereich erfolgt das Budgetcontrolling, die Finanz- und Vermögensplanung, die Aufstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes der Abwasserbetriebe Weserbergland AöR sowie die Auswertung der Kosten- und Leistungsrechnung als Grundlage zur Kalkulation der Gebühren.
Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgs-, Investitions-, Finanz- und Stellenplan.
Der Erfolgsplan weist alle voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge des Wirtschaftsjahres und dem damit verbundenen Überschuss oder Fehlbetrag aus.
Die Investitionsplanung beinhaltet alle voraussichtlichen investiven Einnahmen und Ausgaben sowie eine mittelfristige Finanzplanung.
Weiterhin erfolgt im kaufmännischen Bereich die Abrechnung mit den einleitenden Gemeinden, sowie die Abrechnung von Spülwageneinsätzen für Grubenleerungen und Notfalleinsätzen je nach Aufwand.
Die Gebühren betragen ab 01.01.2023:
Für Niederschlagswasser 0,44 € pro m²
Für Schmutzwasser 2,64 € pro m³
Die Gebühren betrugen ab 01.01.2020:
Für Niederschlagswasser 0,44 € pro m²
Für Schmutzwasser 2,48 € pro m³
Die Gebühren betrugen vom 01.01.2019-31.12.2019:
Für Niederschlagswasser 0,38 € pro m²
Für Schmutzwasser 2,36 € pro m³
Die Gebühren für das Niederschlagswasser werden von der Buchhaltung der Abwasserbetriebe Weserbergland AöR veranlagt und vereinnahmt.
Die Schmutzwassergebühren werden von den Stadtwerken als Dienstleistung für die Abwasserbetriebe Weserbergland AöR gemeinsam mit den Strom- und Gasverbräuchen vereinnahmt.
Die Gebühr beträgt für die Abwasser- bzw. Fäkalschlammbeseitigung aus abflusslosen Gruben 61,79 € je m³ bis 31.12.2021, 66,85 € je m³ bis 31.12.2022, ab 01.01.2023 = 79,61 € je m³ eingesammelten Abwassers, aus Hauskläranlagen 109,75 € je m³ bis 31.12.2021, 108,27 € je m³ bis 31.12.2022, ab 01.01.2023=117,59 € je m³ eingesammelten Fäkalschlamms.
siehe Grubenleerung.