Bei der Verlegung von Entwässerungsanlagen sind entsprechende DIN-Normen einzuhalten.
 Wir empfehlen fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

 Hier ein kleiner Einblick in Vorschriften und Empfehlungen.

 Verlegen der Grundleitungen:

 Gefälle 

-Mindestgefälle 1:DN (z.B. DN 150-1:150)
-Maximalgefälle 1:20
-optimales Gefälle 1:30 bis 1:50 (Selbstreinigungskraft!)
 ohne zwingende technische Gründe darf vom optimalen Gefällebereich 
 nicht abgewichen werden.
-Liegende Leitungen sind mit gleichmäßigem Gefälle von jeder Ablaufstelle 
 bis zum Schacht bzw. von Schacht zu Schacht zu verlegen.
-Sturzgefälle, d.h. jedes Gefälle, dass steiler als 1:20 liegt, ist nicht zulässig.
 Stattdessen sind Absturzbauwerke, in Fließrichtung betrachtet, vor einem
 Schacht vorzusehen.

 Rohrquerschnitt

 Durchmesser DN 100, DN 125, DN 150, DN 200, DN 250, DN 300 usw. Die
 lichte Weite der Leitungen ist gemäß DIN 1986 zu berechnen. Folgende
 Mindestrohrquerschnitte sind jedoch einzuhalten:

-Nebengrundleitungen
 Niederschlags- und Schmutzwasser DN 100
 alle Bodenabläufe DN 100
-Hauptgrundleitungen (RW und SW) DN 100
 Anschlußkanäle mind. DN 125

 Verlegen unterhalb der Grundplatte (Sohle)

 Unterhalb des Kellerfußbodens bzw. unterhalb des nicht unterkellerten
 Erdgeschossfußbodens gelegene Rohrmuffen müssen mind. 15 cm vom
 Erdreich überdeckt werden. Somit beträgt die Tiefe der Rohrsohle am
 höchsten Punkt (Anschlußstelle der Fallleitungen) ca. 45 cm unter OK
 Sohle.
 Die Verlegung und Verfüllung der Grundleitungen erfolgt im Sand oder
 steinfreien, nicht lehmigen Boden.

 Verlegen oberhalb des Kellerfußbodens

-Leitungen abhängen oder unterstützen
-Rohrmaterial: gusseisernes Rohr ohne Muffe (SML) DIN 19522, T. 1 u. 2
 PVC hart-Rohr mit verstärkter Wanddicke (v) DIN 19531
 PVC-Rohr DIN 19538
 Stahlrohr DIN 19530, T. 1 u. 2
 PE hart-Rohr DIN 19535
 PP-Rohr DIN 19560
-Mauerdurchführungen: Durchführungsstellen müssen dauerhaft gegen-
 über ins Gebäude eindringender Feuchtigkeit oder Gase ausgeführt
 werden. Gegebenenfalls sind Schutzrohre vorzusehen. Der Anschluss an
 die Mauerwerksdurchführung ist beiderseits gelenkig auszuführen.

 Richtungsänderungen und Abzweigungen im Erdreich

-Richtungsänderungen nur unter Verwendung von Formstücken
-Jeder Bogen und Abzweig darf max. 45° haben
-Ist die Zusammenführung zweier Grundleitungen mit Formstücken nicht
 möglich, so ist ein Schacht einzubauen.

 Linienführung

 geradlinig, so wenig Richtungsänderungen wie möglich

 Reinigungsöffnungen (RÖ) in Grundleitungen, allgemein

-mindestens alle 20 m erforderlich (ab DN 150 und geradlinigem Verlauf alle
 40 m)
-2 m hinter der Grundstücksgrenze (Übergabeschacht)
-bei Richtungsänderungen von mehr als 45°
-unzulässig in Nahrungsmittelbetrieben und in Nahrungsmittellagerräumen,
 hier sind Reinigungsöffnungen im Nebenschluss einzubauen
-Reinigungsmöglichkeiten sind in getrennten Schächten vorzusehen
-innerhalb von Gebäuden sind Leitungen mit Reinigungsöffnungen ge-
 schlossen durch die Schächte hindurchzuführen. Als Reinigungsöffnungen
 kommen hier verschraubbare Reinigungsrohre nach DIN 19509, als
 Schachtabdeckungen nur tagwasserdichte Abdeckungen (gas- und wasserdicht)
 in Frage
-Reinigungsrohre sind am Fuße jeder Fallleitung (vor dem Einmünden in eine
 Grundleitung) einzubauen
-Reinigungsöffnungen außerhalb von Gebäuden sind als Schächte mit
 offener Durchflussrinne in 3/4 Rohrhöhe auszuführen, bevorzugt anzubringen
 beim Zusammenfluss mehrerer Rohrleitungen

 Schächte

-Ausführung der Schächte: standsicher und wasserdicht, bei gemauerten
 Schächten Kanalschachtklinker DIN 4053 verwenden, innen verfugen,
 außen verputzen, Mörtel MG III nach DIN 1053, Betonfertigteile nach DIN 4034
-Mindestdurchmesser für Betonschächte (lichte Weite):
                                  Schachttiefe geringer als 80 cm: 400 mm Durchmesser
                                  Schachttiefe 80 cm und mehr: 800 mm Durchmesser
-Steigeisen sind ab 80 cm Schachttiefe in etwa 20-30 cm Abständen ver-
 setzt anzuordnen
-Schachtabdeckungen entsprechend DIN 1229 und DIN EN 124 bzw. 
 DIN 15599
                 Klasse A 15-nicht befahrbar
                 Klasse B 125-befahrbar, Pkw
                 Klasse D 400-befahrbar, Lkw
-Für Schmutzwasserschächte mit offener Durchflussrinne müssen Schacht-
 abdeckungen mit Lüftungsöffnungen versehen sein
-Diese Schachtabdeckungen müssen entsprechend ihres Einbaubereiches (s.o.)
 ausgewählt werden. Es sind jedoch mind. Schachtabdeckungen gem. DIN 4271 einzubauen

 Sicherung gegen Rückstau

 Alle unter der Rückstauebene liegenden Räume, Schächte, Schmutz- und
 Regenwasserabläufe usw. müssen nach den technischen Bestimmungen
 für den Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen gem. DIN 1986 gegen
 Rückstau abgesichert sein. Rückstauebene ist die Straßenoberfläche an der
 Anschlußstelle vor dem anzuschließenden Grundstück.

 Hofabläufe

-Je Hofablauf kann eine zu entwässernde Fläche von etwa 100 m²
 angesetzt werden
-Abstand der Hofabläufe in Zuwegungen möglichst nicht über 5 m
-die Umgebung im Umkreis von mind. 1 m ist zu befestigen (Pflaster),
 Hofabläufe aus Betonfertigteilen sind nach DIN 1236 genormt. Sie
 bestehen aus Bodenteil, Schaft, Ausgleichsring und Aufsatz mit Rost. Lichte
 Weite 30 cm, Auslauf DN 150 als Muffe ausgebildet verwenden.

 Abnahmen

-Vor Inbetriebnahme eines Abwasseranschlusses muß die Grundstücks-
 entwässerung vom Abwasserbetrieb Weserbergland AöR abge-
 nommen werden.
-Bei der Abnahme muß die gesamte Grundstücksentwässerungsanlage
 einschließlich der Anschlußleitungen sichtbar und gut zugänglich sein.
-Alle Schmutz- und Mischwassergrundleitungen sind nach der Verlegung
 und nach baulichen Änderungen gem. DIN 1986 Teil 1, Abs. 6.1.13 einer
 Wasserdichtheitsprüfung zu unterziehen. Bei der Abnahme wird im Einzel-
 fall entschieden, ob auf die Wasserdichtheitsprüfung verzichtet werden
 kann.

 Fallleitungen

 In den Fallleitungen der Entwässerung entstehen durch die hohen Fallge-
 schwindigkeiten des Schmutzwassers abhängig von der Höhe hohe Unter-
 drücke im Anlagenrohrsystem. Diese werden durch Be- und Entlüfter auf
 dem Dach ausgeglichen. Dazu werden die Fallrohre senkrecht bis direkt
 unter das Dach geführt und an die auf dem Dach montierten Be- und
 Entlüfter angeschlossen. Sollten keine direkten Fallleitungen im Haus
 vorhanden sein (z.B. im Einfamilienhaus), muss die liegende Sammel-
 leitung im Keller eine Lüftungsleitung erhalten, die über Dach geführt
 wird. Da in den Anlagen der Entwässerung ein unangenehmes und
 aggressives Gas entstehen kann, müssen alle angeschlossenen Geräte und
 sanitären Einrichtungsgegenstände wie z. B. Waschbecken, WC und
 Badewanne im Ablauf einen Geruchsverschluss haben.

 Rückstauebene

 Als Rückstauebene wird die Ebene bezeichnet, oberhalb welcher das
 Abwasser störungsfrei in den Kanal abfliessen kann. Als Rückstauebene
 gilt die Straßenoberfläche an der Einleitstelle in den Kanal. Einläufe, die
 tiefer liegen, müssen über eine Hebeanlage in das Abwassersystem
 gefördert werden. In Einzelfällen reichen gegen Rückstau statt der Hebe-
 anlage auch Absperrschieber mit automatischen Verschlüssen im Ab-
 wasserrohr aus.

 Abscheider

 Wenn sich in den Gebäuden beispielsweise Großküchen oder verarbei-
 tende Lebensmittelfirmen befinden, müssen zum normalen System der
 Entwässerung separate Anlagen als Abscheidesysteme wie Fettabscheider
 oder Stärkeabscheider eingebaut werden. Kann die Entwässerung durch
 auslaufendes Benzin oder Heizöl verunreinigt werden, sind diese Abläufe
 an Benzinabscheider und Heizölabscheider oder Heizölsperren anzu-
 schliessen.